Allgemeine Geschäftsbedingungen der dbusiness.de | Eine Marke der e-dox GmbH Berlin
I. Geltungsbereich/Vertragsschluss
Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt, andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. § 305b BGB bleibt unberührt.
II. Vertrag / Vertragsleistungen
1. Die Präsentation der Leistungen insbesondere in Prospekten, Anzeigen und im Internet stellt noch kein bindendes Angebot der e-dox GmbH dar.
2. Mit dem Absenden der Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Zugang Ihrer Bestellung wird umgehend automatisch bestätigt; diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt zustande, sobald wir die Annahme in Textform bestätigen oder mit der Ausführung des Auftrags beginnen. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
3. e-dox GmbH Berlin behält sich das Recht vor, Kundenanträge im Einzelfall abzulehnen. Kundenanträge können insbesondere abgelehnt werden, sofern die Bestellung von den vorgegebenen Anforderungen abweicht oder der Kunde als kreditunwürdig bekannt ist.
III. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht
Der Auftraggeber versichert, dass durch seine Auftragsvorgaben, insbesondere durch von ihm gelieferte Vorlagen, Rechte Dritter, z.B. Urheber-, Kennzeichen- oder Persönlichkeitsrechte, nicht verletzt werden. Der Auftraggeber stellt insoweit den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei.
IV. Lieferung, Lieferzeiten
1. Die Lieferung erfolgt ab Lager von e-dox GmbH Berlin, soweit keine abweichende Vereinbarung in Textform getroffen worden ist.
2. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Lieferungen, es sei denn, eine Teillieferung ist ausnahmsweise für den Kunden unzumutbar. Hierdurch entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.
3. e-dox GmbH Berlin bemüht sich stets, die angegebenen Termine einzuhalten. Gerät e-dox GmbH Berlin in Verzug, so kann der Käufer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen von dem Vertrag zurücktreten.
4. Die Dauer der e-dox GmbH Berlin zu setzenden Nachfrist wird auf zwei Wochen festgelegt. Die Frist beginnt mit Eingang der Nachfristsetzung des Kunden bei e-dox GmbH Berlin. Vorgenanntes gilt nicht, sofern die Nachfristsetzung für den Kunden unzumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein sog. Fixgeschäft vorliegt oder das Interesse des Kunden an einer Nachfristsetzung aus zwingenden, gesetzlich zulässigen Gründen wegfällt.
5. Bei Lieferstörungen, die nicht im Einwirkungsbereich von e-dox GmbH Berlin (insbesondere aufgrund höherer Gewalt) liegen und nicht schuldhaft von ihr verursacht wurden, ist e-dox GmbH Berlin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern das Leistungshindernis nicht nur vorübergehender Natur ist, ohne dass eine Schadensersatzpflicht eintritt. Während der Zeit des Hindernisses kommt e-dox GmbH Berlin nicht in Verzug. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird im Falle eines Rücktritts erstattet.
6. Bestellungen sowie jegliche Dienstleistungen werden von e-dox GmbH Berlin nur erfüllt, wenn keine Zahlungsrückstände aus anderen Verträgen vorhanden sind. Zahlungen werden zuerst auf noch offene Forderungen, Zinsen und Kosten verrechnet, in der zeitlichen Reihenfolge der jeweiligen Fälligkeit.
V. Zahlungsbedingungen
1. Der Kaufpreis wird mit Vertragsschluss sofort fällig und wird im Voraus per PayPal, Sofortüberweisung oder Vorkasse erbracht. Nach Absprache ist auch die Zahlung auf Rechnung möglich.
2. Alle Preise sind als Endkundenpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen.
3. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere Zahlungen rückabwickelt oder seine Zahlungen einstellt oder wenn andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist e-dox GmbH Berlin berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen.
4. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung und Zustellungen erfolgen auf Kosten des Kunden. Alle Preise und Nebenkosten werden zum Zeitpunkt der Bereitstellung und Aufgabe zum Versand angewendeten Preislisten berechnet.
5. Entstehen aufgrund der Angabe einer falschen Lieferadresse oder eines falschen Adressaten zusätzlich Versandkosten, so sind diese Kosten von dem Kunden zu ersetzen, außer er hat die Falschangabe nicht zu vertreten.
6. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von ordnungsgemäßen Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt.
8. Zahlt der Auftraggeber den Preis einschließlich der Nebenkosten gem. Ziff. V nicht binnen 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug; gegenüber einem Verbraucher gilt dies nur, wenn er in der Rechnung auf diese Folge besonders hingewiesen wurde. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen zu zahlen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, bzw. in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist (§ 288 Abs. 1, 2 BGB). Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Ist der Auftraggeber Verbraucher, bleibt die Ware lediglich bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises der jeweils gelieferten Ware Eigentum des Auftragnehmers. Diese Ware darf vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die dem Auftragnehmer gehörende Ware erfolgen.
2. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hiermit an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Auftragnehmers um mehr als 10 %, so wird der Auftragnehmer – auf Verlangen des Auftraggebers – Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferten und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts (Faktura-Endbetrag inkl. MwSt.) der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
VII. Gewährleistung / Gefahrübergang
1. Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen, die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, haben rein informatorischen Charakter. e-dox GmbH Berlin übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Hinsichtlich der Art und des Umfangs der Lieferung sind allein die in der Bestellung und der Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben ausschlaggebend.
2. Druckerzeugnisse sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, weder lichtecht noch wasserfest und zur Verwendung in geschlossenen Räumen bestimmt; dies gilt als vereinbarte Beschaffenheit. Eine abweichende Beschaffenheit (z.B. UV-beschichtetes Druckverfahren oder Laminierung) gilt nur dann als vereinbart, wenn sie ausdrücklich in Textform bestätigt worden ist. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.
3. Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Geringfügige technische Abweichungen (insbesondere Bildbeschnitt und Farblichkeit des Ausdrucks) der gelieferten Ware von der beworbenen Ware sind zulässig und stellen keinen Fehler dar, soweit sie sich im handelsüblichen Rahmen bewegen und der vertragsmäßige Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird. Bilder, die beschnitten werden, können, wie im handelsüblichen Rahmen üblich, geringfügig, aber nicht wesentlich von den vorgegebenen Größen abweichen. Geringe, handelsübliche, farbliche Unterschiede im Ausdruck können auftreten, wenn der Monitor des Kunden anderweitig und nicht farbecht kalibriert ist. Schwarz/Weiß-Ausdrucke können durch den Farbdruck einen geringen, handelsüblichen Farbstich enthalten. Reklamationen, Gutschriften sowie Ersatzdrucke sind diesbezüglich ausgeschlossen, außer die Abweichung bewegt sich außerhalb des handelsüblichen Rahmens.
4. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sachmängelhaftung beträgt 24 Monate. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), so beträgt die Frist 12 Monate.
5. Für Kaufleute gelten die Rechtsvorschriften, Untersuchungs- und Rügeverpflichtungen nach dem HGB.
VIII. Haftungsbeschränkung
1. e-dox GmbH Berlin haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.
2. Die Haftung ist gegenüber Verbrauchern außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.
3. Die Haftung ist gegenüber Unternehmern außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
4. Die Haftungsbegrenzung der Absätze 1 bis 3 gilt sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der e-dox GmbH Berlin.
5. Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
IX. Datenschutz
Informationen zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer separaten Datenschutzerklärung.
X. Widerrufsrecht
Verbrauchern (§ 13 BGB) steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten – insbesondere Voraussetzungen, Fristen, Rechtsfolgen sowie die Fälle, in denen ein Widerrufsrecht nicht besteht – ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung.
Das Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Dies betrifft insbesondere sämtliche nach Kundenvorgaben gefertigten Druckerzeugnisse. Bei vorgefertigten Waren, die ohne individuelle Anfertigung angeboten werden – insbesondere Artikel aus dem Buchshop und dem Postershop – besteht das Widerrufsrecht uneingeschränkt.
XI. Vernichtung des übersandten Materials
1. Sämtliche Vorlagen und Unterlagen, insbesondere sämtliche digitale Speichermedien, die der Kunde zur Erfüllung des Vertrages übersendet hat, werden von e-dox GmbH Berlin nicht zurückgegeben, sondern nach Erfüllung des Vertrages vernichtet. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden übersendet e-dox GmbH Berlin selbstverständlich die eingereichten Unterlagen an den Kunden zurück. Die hierfür anfallenden Kosten der Versendung sind vom Kunden zu tragen.
2. e-dox GmbH Berlin behält sich vor, eine Sicherungskopie von den digital übermittelten Vorlagen, Materialien und Inhalten des Kunden zu fertigen, um im Falle eines Nachbesserungsbegehrens des Kunden eine unverzügliche Nachbesserung gewährleisten zu können. Die auf der Sicherungskopie gespeicherten Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Nachbesserung verwendet. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist wird die Sicherungskopie unverzüglich vernichtet.
XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Ist der Auftraggeber Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften dieses Staates von dieser Rechtswahl unberührt (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).
XIII. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand Juli 2026